Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen seit 2023 zur Einhaltung menschenrechtlicher und ökologischer Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich sowie in ihren Lieferketten. Es soll zu mehr Transparenz in den globalen Lieferketten und der Verbesserung des Schutzes der Menschen- und Umweltrechte führen.
Wir, die hagebau als Handelsunternehmen, haben den Schwerpunkt unserer Geschäftsaktivitäten überwiegend im deutschen Inland oder europäischen Raum. Nichtsdestotrotz sind wir gerade über unsere Einkaufsallianz ARENA auch außerhalb Europas aktiv.
Alle unsere Geschäftsbeziehungen basieren auf gegenseitigem Vertrauen und einer transparenten Zusammenarbeit.
Deshalb sind wir schon immer bestrebt gewesen, langfristige Geschäftsbeziehungen und ein partnerschaftliches Verhältnis zu unseren Geschäftspartnern aufzubauen. So wird ein offener Austausch ermöglicht.
Diese Voraussetzungen unterstützen uns dabei, Lieferketten ganzheitlich zu betrachten und Missständen und Verstößen gegen Menschen- und Umweltrechte frühzeitig zu begegnen.
Insbesondere in unserem außereuropäischen Geschäft, setzen wir uns für die Einhaltung von Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards ein.
Im Rahmen einer ersten abstrakten Vorab-Risikoanalyse zu menschen- und umweltrechtlichen Risiken in unseren Lieferketten haben wir erkannt, dass vor allem in unseren internationalen Lieferketten (Produktursprung) die höchsten Risiken bestehen, dass Menschenrechte, Arbeitsschutz oder Umweltbelange nicht beachtet werden.
Daher haben wir uns in 2022 zu einer Mitgliedschaft im amfori Netzwerk entschieden.
Amfori ist die führende weltweit agierende Wirtschaftsinitiative, die sich für die Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Umweltschutz in globalen Lieferketten vor allem in den asiatischen Lieferländern einsetzt.
Mit ihren Standards BSCI (Business Social Compliance Initiative) und BEPI (Business Environment Performance Initiative) und den damit verbundenen Audits bietet amfori eine sinnvolle Unterstützung sowie Kontrollmechanismen zur Durchsetzung unserer Prinzipien wie in unserem Code of Conduct beschrieben.
In unseren Hauptlieferländern im internationalen Einkauf wie China, Vietnam und Indien beziehen wir bereits mehrheitlich Ware aus BSCI auditierten Quellen.
Durch eine verstärkte Kontrolle und Überwachung der Produktionsstandorte in diesen Ländern durch amfori werden Risiken und Verstöße frühzeitig erkannt und behoben bzw. gemindert.
Wir haben in Zusammenarbeit mit unserer Einkaufsallianz ARENA ein Vorgehen etabliert, dass nach folgenden Maßstäben abläuft:
Alle unsere Geschäftspartner im Import müssen den BSCI CoC unterschreiben, an dem BSCI Standard teilnehmen und ein BSCI Audit durchlaufen.
Je nach Auditergebnis sind weitere Schritte notwendig, die von einem Abhilfemaßnahmenplan und einem Re-Audit bis hin zu einer Infragestellung der Geschäftsbeziehung führen können.
Zusätzlich zur Teilnahme an BSCI bieten wir unseren Geschäftspartnern den Zugang zum Beschwerdemechanismus von amfori an.
Dieses Programm „Speak for change“ steht allen Geschäftspartnern (aktuell in Vietnam und Indien, China befindet sich in der Umsetzung) zur Verfügung und ermöglicht sowohl Arbeitern in den Standorten als auch externen Organisationen, eine Beschwerde zu platzieren.
Diese Beschwerde wird dann mit anderen betroffenen Mitgliedern im amfori Netzwerk untersucht und bearbeitet. Amfori unterstützt dabei durch Mitarbeiter vor Ort, die sowohl bei der Überprüfung als auch bei der Behebung von Verstößen eingebunden werden.
Das System steht den Einreichern per Telefon, Internetplattform oder Chat App zur Verfügung.
Die Kommunikation über Zugang und Anwendung an die betroffenen Zielgruppen, erfolgt über unsere Geschäftspartner und mit Hilfe, der von amfori zur Verfügung gestellten Materialien.
Unser Beschwerdeverfahren zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ermöglicht anonymisiert und trotzdem transparent, Verstöße oder Missstände zu melden, die im Zusammenhang mit menschen- oder umweltrechtlichen Pflichten stehen, wie z. B. Kinderarbeit, Diskriminierung oder Boden-, Wasser oder Luftverschmutzung.
Beschwerden können dabei sowohl von selbst Betroffenen als auch von Beobachtern von Missständen aufgegeben werden. Es steht gleichermaßen den hagebau-Mitarbeitern und den Mitarbeitern unserer Gesellschafter sowie allen Außenstehenden zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die Beschwerde einen unmittelbaren Bezug zur hagebau-Gruppe, zu unserer Lieferkette und/oder zu unseren Beschäftigten in der hagebau-Gruppe oder der Lieferkette haben sollte.
Beschäftigten unserer Lieferkette steht zusätzlich die Beschwerdemöglichkeit über amfori in den entsprechenden Sprachen zur Verfügung.
Der vertrauensvolle und wertschätzende Umgang mit Ihrer Beschwerde ist uns ein hohes Anliegen.
Nutzen Sie daher unser digitales Beschwerdeformular. Sie erhalten von uns zeitnah eine Rückmeldung über den Bearbeitungsstand Ihrer Beschwerde. Im Falle einer anonymisierten Beschwerde bitten wir Sie, sich regelmäßig auf unserer Beschwerdeseite wieder einzuloggen, um den Status sowie eventuelle Rückfragen einsehen zu können. Selbstverständlich halten wir ebenfalls alle datenschutzrechtlichen Aspekte ein.
Beschwerden von Beschäftigten der hagebau Zentrale oder ihrer Tochterunternehmen, zum Beispiel über Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit oder Diskriminierung, können weiterhin über unser internes Meldeverfahren und unsere interne Meldestelle eingereicht werden (vgl. Hinweisgeberschutzgesetz).
Kundenbeschwerden, zum Beispiel über die Qualität von Produkten und Dienstleistungen der hagebau oder die Leistungen in unseren Standorten, bewerten wir nicht als Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflichten. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an unsere Kunden-Hotline 040 - 600 235 500 oder nutzen sie unser Kontaktformular.
Wir möchten Beschäftigte und Externe ausdrücklich dazu ermutigen, uns im Verdachtsfall auf Menschen- oder Umweltrechtsverstöße hinzuweisen. Hinweisgebenden entstehen durch die Einreichung einer Beschwerde keine Nachteile oder Kosten.
Den Ablauf unseres Beschwerdeverfahrens haben wir klar definiert und in der Verfahrensordnung beschrieben.
Während des gesamten Verfahrens gelten für alle Beteiligten die Prinzipien der Unparteilichkeit, Verschwiegenheit und Diskretion. Lediglich ein exklusiver Personenkreis kann Beschwerden einsehen und wird sich unter Wahrung der genannten Prinzipien zur Lösungsfindung mit entsprechenden ausgewählten Personengruppen austauschen. In bestimmten Fällen wird ebenfalls die Beratung externer Rechtsberater in Anspruch genommen.
Wir geben Ihnen auf unserer Webseite die Möglichkeit Bewertungen zu Produkten oder Dienstleistungen abzugeben. Wir freuen uns über konstruktive Kritik oder Lob, erwarten von unseren Nutzern jedoch auch einen respektvollen und verantwortungsbewussten Umgang mit- und untereinander.
Von uns werden insbesondere keine Inhalte toleriert, die folgende Punkte beinhalten:
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